VERTRAGSGEGENSTAND
1.1 Diese Vertragsbedingungen gelten für die Nutzung der Software des Anbieters als SaaS bzw. Cloud-Angebot gemäß der aktuellen Produktbeschreibung und dem Auftragsblatt. 1.2 Die Software wird vom Anbieter als SaaS- bzw. Cloud-Lösung betrieben und der Kunde kann die auf den Servern des Anbieters bzw. eines vom Anbieter beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit des Vertrags nutzen, um eigene Daten zu speichern und zu verarbeiten. 1.3 Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.
ART UND UMFANG DER LEISTUNG
Der Anbieter stellt dem Kunden die Software in der jeweils vereinbarten Version am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht („Übergabepunkt“), zur Nutzung bereit. Der Anbieter stellt die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und den erforderlichen Speicher- und Datenverarbeitungsplatz bereit. Der Anbieter ist jedoch nicht für die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt verantwortlich.
VERFÜGBARKEIT DER SOFTWARE
3.1 Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Hierzu zählen Handlungen von Dritten, technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben. Sofern derartige Umstände die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieter erbrachten Leistung beeinträchtigen, hat dies jedoch keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen. 3.2 Der Kunde ist verpflichtet, Funktionsausfälle, -störungen oder –beeinträchtigungen der Software unverzüglich und so präzise wie möglich nach den Vereinbarungen im Auftragsblatt beim Anbieter anzuzeigen.
RECHTE ZUR DATENVERARBEITUNG UND DATENSICHERUNG
4.1 Der Anbieter gewährleistet die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen. 4.2 Der Kunde gewährt dem Anbieter das Recht, die Daten, die vom Anbieter für den Kunden gespeichert werden sollen, zu vervielfältigen, um die im Vertrag vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Anbieter ist berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem oder separaten Ausfallrechenzentrum aufzubewahren. Um Störungen zu beheben, kann der Anbieter Änderungen an der Struktur oder dem Format der Daten vornehmen. 4.3 Der Anbieter sichert die Daten des Kunden regelmäßig auf einem externen Backup-Server, für den er verantwortlich ist. Der Kunde kann diese Daten jederzeit zu Sicherungszwecken exzerpieren, sofern dies technisch möglich ist, und ist verpflichtet, dies regelmäßig zu tun. Wenn dies nicht möglich ist, stellt der Anbieter dem Kunden die Daten einmal im Monat als Backup zur Verfügung. 4.4 Wenn der Kunde auf vom Anbieter technisch verantworteten IT-Systemen personenbezogene Daten verarbeitet oder verarbeiten lässt, muss eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung abgeschlossen werden.
SUPPORT
5.1 Ein Supportfall tritt ein, wenn die Software nicht wie in der Produktbeschreibung beschrieben funktioniert. Der Umfang und die Art der Fehlermeldung richten sich nach dem Auftragsblatt. 5.2 Der Kunde muss bei Meldung eines Supportfalls eine detaillierte Beschreibung der Funktionsstörung liefern, um eine effiziente Fehlerbehebung zu ermöglichen. 5.3 Es kann eine gesonderte Vereinbarung über Support-, Wartungs- und Pflegeleistungen getroffen werden.
VERGÜTUNG
6.1 Die Höhe, Zahlungsweise und Zahlungszeitraum der Vergütung richten sich nach dem Auftragsblatt. 6.2 Bei Zahlungsverzug von mehr als vier Wochen kann der Anbieter nach Mahnung und Fristsetzung den Zugang zur Software sperren. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt hiervon unberührt. 6.3 Der Anbieter kann nach Ablauf der Erstlaufzeit die Preise und Vergütungssätze an die allgemeine Preisentwicklung anpassen. Eine Erhöhung um mehr als 5% berechtigt den Kunden zur Kündigung. 6.4 Die Vergütung sonstiger Leistungen richtet sich nach dem aktuellen Preisblatt des Anbieters.
MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN
7.1 Der Kunde muss den Anbieter angemessen bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen unterstützen. 7.2 Der Kunde ist für die ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich, auch für Unterlagen, die er dem Anbieter zur Verfügung stellt. 7.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er die Systemvoraussetzungen erfüllt, die in der Produktbeschreibung oder dem Auftragsblatt festgelegt sind. 7.4 Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und sicherzustellen, dass Mitarbeiter, die Zugangsdaten erhalten, dies ebenfalls tun. Die Leistung des Anbieters darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
GEWÄHRLEISTUNG
Es gelten die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung. §§ 536b und 536c BGB finden Anwendung, jedoch ist die Anwendung von § 536a Abs. 2 ausgeschlossen. Auch § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen, soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.
HAFTUNG UND SCHADENSERSATZ
Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit, die schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, schuldhaften Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Kardinalpflichten sind vertragliche Pflichten, auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf, und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Bei Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf Schäden beschränkt, die beim Einsatz der Software typischerweise entstehen. Ansonsten ist die Haftung ausgeschlossen. Der Anbieter haftet nicht für den Verlust von Daten, wenn der Kunde seine Daten nicht regelmäßig und vollständig sichert.
KUNDENDATEN UND FREISTELLUNG DRITER
Der Kunde verpflichtet sich, keine strafbaren oder rechtswidrigen Inhalte und Daten zu nutzen und keine schädliche Software im Zusammenhang mit der Software zu verwenden. Der Anbieter speichert die vom Kunden eingegebenen Daten und ist nicht für deren Inhalt verantwortlich. Der Kunde muss den Anbieter von jeglicher Haftung und Kosten freistellen, falls der Anbieter von Dritten in Anspruch genommen wird. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt.
VERTRAGSLAUFZEIT UND BEENDIGUNG DES VERTRAGS
11.1 Die Dauer des Vertrags ergibt sich aus dem Angebotsblatt. 11.2 Beide Parteien haben bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen das Recht, aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund für den Anbieter besteht insbesondere darin, dass der Kunde trotz Mahnung mehr als zwei Monate mit der Zahlung einer fälligen Vergütung in Verzug gerät. Wenn der Kunde den Kündigungsgrund verschuldet hat, muss er dem Anbieter die vereinbarte Vergütung abzüglich der vom Anbieter eingesparten Aufwendungen zahlen, bis zum Zeitpunkt, zu dem der Vertrag bei einer ordentlichen Kündigung enden würde. 11.3 Kündigungserklärungen müssen schriftlich erfolgen, um wirksam zu sein. Die Einhaltung dieser Form ist Voraussetzung für die Wirksamkeit der Kündigung. 11.4 Nach Beendigung des Vertrags muss der Anbieter dem Kunden alle im Zusammenhang mit dem Vertrag überlassenen und noch in seinem Besitz befindlichen Unterlagen und Datenträger zurückgeben und die beim Anbieter gespeicherten Daten löschen, sofern keine Aufbewahrungspflichten oder -rechte bestehen.
VERTRAULICHKEIT
12.1 Die Parteien sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen oder bekannt werdenden vertraulichen Informationen über die jeweils andere Partei dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder anderweitig zu verwerten, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder die Offenlegung aufgrund von Gesetzen, Gerichts- oder Verwaltungsentscheidungen notwendig ist. 12.2 Die Informationen sind dann keine vertraulichen Informationen im Sinne dieser Bestimmung, wenn sie der anderen Partei bereits bekannt waren, ohne dass sie einer Vertraulichkeitsverpflichtung unterlagen, allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung der Vertraulichkeitsverpflichtungen von einem Dritten offenbart wurden. 12.3 Die Verpflichtungen nach dieser Bestimmung überdauern das Ende des Vertrags.
ÜBERTRAGUNG DER RECHTE UND PFLICHTEN
Eine Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Anbieter hat das Recht, Dritte mit der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag zu beauftragen.
SONSTIGES
14.1 Diese Vereinbarung und ihre Änderungen sowie alle vertragsrelevanten Erklärungen, Mitteilungen und Dokumentationspflichten müssen schriftlich erfolgen, es sei denn, es wurde eine andere Form vereinbart oder es ist gesetzlich vorgeschrieben. 14.2 Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, juristische